VPRT warnt vor
Konsequenzen der BGH-Entscheidung zu Hörfunk-Lizenzgebühren im
Sport.
In der Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit von Lizenzgebühren
für die Hörfunkberichterstattung von Sportereignissen hat der
Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe die
Revision von Radio Hamburg gegen die Deutsche Fußball-Liga (DFL)
und die Hamburger Fußballvereine Hamburger SV und FC St. Pauli
zurückgewiesen. Danach dürfen Bundesligaclubs für die Live- und
sonstige Berichterstattung aus den Stadien eine Vergütung von
Radiosendern verlangen. Allerdings weist der Senat auch darauf
hin, dass die Vermarktung von "Hörfunkrechten" nicht
dazu führen darf, dass der Hörfunkveranstalter - etwa durch eine
vertragliche Verpflichtung zur Verbreitung redaktioneller Beiträge
zum Thema Fußball - in der freien Gestaltung seines Programms und
der aktuellen und von Dritten unbeeinflussten Information seiner Hörer
behindert wird.
Mit der Grundsatzentscheidung des BGH endet ein rund vierjähriger
Rechtsstreit, den Radio Hamburg stellvertretend für den im VPRT
organisierten privaten Hörfunk geführt hatte. Hans-Dieter
Hillmoth, Vorsitzender des Fachbereichs Hörfunk im VPRT:
"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes sehen wir als große
Gefahr für die freie Sportberichterstattung. Die Rundfunkfreiheit
wird den kommerziellen Interessen der Vereine untergeordnet. Es
ist nun zu befürchten, dass sich das Urteil auch jenseits der Fußballberichterstattung
zu Lasten des Hörers auswirken wird. Was in einem ersten Schritt
für den Hörfunk gilt, kann schnell auch zu einem Thema für
unsere Print- und Fotokollegen werden. Wir werden nun intensiv zu
prüfen haben, wie die verfassungsrechtliche Rundfunkfreiheit künftig
abgesichert werden kann. Dies kann über eine klarstellende
Regelung im Rundfunkstaatsvertrag erfolgen. Den Gang zum
Bundesverfassungsgericht können wir ebenfalls nicht ausschließen."
Anfang 2000 hatten die Bundesligaclubs und deren
Vermarktungsorganisation DFL unter Berufung auf "Hörfunkrechte"
erstmals eine Vergütung für Live- und sonstige Berichterstattung
aus den Stadien gefordert. Gegen die Erhebung von Lizenzgebühren
der Hamburger Bundesligaclubs Hamburger SV und FC St. Pauli und
deren Vermarktungsorganisation DFL hatte sich Radio Hamburg
stellvertretend für den VPRT gerichtlich zur Wehr gesetzt.
Nachdem zunächst das Landgericht Hamburg Ende April 2002 und
anschließend das Oberlandesgericht Hamburg im Juni 2003 die Klage
bzw. die Berufung von Radio Hamburg ab- bzw. zurück gewiesen
hatte, klagte der Sender beim Bundesgerichtshof. "Ziel des
Musterprozesses war es, allen Radiohörern in Deutschland die
gewohnte Fußballberichterstattung aus den Stadien zu ermöglichen.
Dass dies künftig möglicherweise nicht mehr gewährleistet
werden kann, stellt einen herben Rückschlag für die
Rundfunkfreiheit dar. Die kommerziellen Bestrebungen der Vereine
gehen ganz klar zu Lasten unserer Zuhörer", so Marzel
Becker, Programmdirektor und Geschäftsführer von Radio Hamburg. |