Bundesgerichtshof weist Klage von Radio Hamburg gegen die DFL ab

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag, den 08. November 2005 in der Feststellungsklage von Radio Hamburg gegen den HSV, den  FC St. Pauli und die Deutsche Fußball Liga GmbH zugunsten des Profi-Fußballs entschieden. Im Kern ging es dabei um die Frage, in wieweit Hörfunkrechte an den Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga lizenzkostenpflichtig sind.

Das Gericht hat anerkannt, dass der Veranstalter über das  Hausrecht eine umfassende Verwertung vornehmen darf. Hierzu gehören neben den lizenzkostenpflichtigen Rechten an der TV-Berichterstattung auch die Rechte an der Hörfunkberichterstattung. Im Verständnis des  Gerichtes ist die Radioberichterstattung mehr als die Darstellungsformen der Printvertreter und demzufolge ist der Hörfunk auch anders zu behandeln als die schreibende Presse.

Die DFL - Deutsche Fußball Liga GmbH und ihre Vereine und  Kapitalgesellschaften sehen sich damit in ihrer Rechtsauffassung  bestätigt, dass es keine lizenzkostenfreie Hörfunkberichterstattung  unmittelbar aus dem Stadion gibt.

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