Der
Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag, den 08. November
2005 in der Feststellungsklage von Radio Hamburg gegen den
HSV, den FC St. Pauli und die Deutsche Fußball Liga GmbH
zugunsten des Profi-Fußballs entschieden. Im Kern ging es dabei
um die Frage, in wieweit Hörfunkrechte an den Spielen der
Bundesliga und 2. Bundesliga lizenzkostenpflichtig sind.
Das Gericht hat anerkannt, dass der Veranstalter über das
Hausrecht eine umfassende Verwertung vornehmen darf. Hierzu gehören neben
den lizenzkostenpflichtigen Rechten an der TV-Berichterstattung
auch die Rechte an der Hörfunkberichterstattung. Im Verständnis
des Gerichtes ist die Radioberichterstattung mehr als die Darstellungsformen
der Printvertreter und demzufolge ist der Hörfunk auch anders zu
behandeln als die schreibende Presse.
Die DFL - Deutsche Fußball Liga GmbH und ihre Vereine und
Kapitalgesellschaften sehen sich damit in ihrer Rechtsauffassung
bestätigt, dass es keine lizenzkostenfreie Hörfunkberichterstattung
unmittelbar aus dem Stadion gibt. |